Ein Todesfall in der eigenen Familie kann erschüttern und manches ins Wanken bringen. In einer solch schweren Zeit muss zugleich die Beerdigung organisiert werden. Wir möchten Sie dabei unterstützen.
Vieles dazu finden Sie auf der Website der Evangelischen Kirche in Bayern:
Trauerfeiern und Bestattungen bei uns in Eschenau:
Wenn Sie einen Todesfall in der Familie zu beklagen haben, wenden Sie sich am besten zunächst an das Pfarramt oder direkt an den für Ihren Sprengel zuständigen Pfarrer bzw. ihre Sprengelpfarrerin. Diese werden einen geeigneten Termin sowie die für Sie passende Form der Trauerfeier vereinbaren. Mit einem Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens vereinbaren Sie die weiteren Schritte.
Ihr Pfarrer/Ihre Pfarrerin kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause, um mit Ihnen über die praktischen Fragen einer Bestattung zu reden und auch um Sie seelsorgerlich in Ihrer Trauer zu begleiten. Alle Fragen, die Sie beschäftigen, und auch manch heikle Themen werden am besten bei diesem Gespräch vertraulich angesprochen.
Beerdigung über Konfessionsgrenzen hinweg?
Hin und wieder kommt es vor, dass die Frage im Raum steht, ob nicht ein römisch-katholischer Verstorbener durch eine evangelische Pfarrerin oder ein evangelischer Verstorbener durch einen römisch-katholischen Pfarrer beerdigt werden kann.
Grundsätzlich gilt hier – aus Respekt und Achtung vor der Glaubensentscheidung und konfessionellen Zugehörigkeit des Verstorbenen, die sich in seiner Kirchenmitgliedschaft zeigt, und die ihm ab dem 12. Lebensjahr auch nicht mehr von Anderen vorgeschrieben werden kann: Ein Evangelischer wird durch die evangelische Kirche, ein Römisch-Katholischer durch die römisch-katholische Kirche bestattet.
Nun kann man das Leben und auch den Tod nicht ganz in Regeln fassen. Es gibt immer wieder Situationen, wo in echten Ausnahmefällen nochmals neu nachgedacht werden muss. Ein Gespräch zwischen Angehörigen und Pfarrerin/Pfarrer über die Gründe, warum eine Überschreitung der konfessionellen Zugehörigkeit hierbei dringend wäre, ist der erste Schritt. Erst wenn zum Beispiel vom zuständigen römisch-katholischen Pfarrer eine Zustimmung zur Bestattung an dessen Gemeindeglied durch die evangelische Seite vorliegt, kann die Beerdigung geplant werden.
In so einem Fall muss leider mit einem gewissen Vorlauf gerechnet werden, bevor eine Beerdigung festgelegt werden kann. Dies ist im Angesicht des Todes eines Angehörigen zugegebenermaßen nicht leicht.
Bestehen Sie als Angehörige bitte in einem solchen Fall - vor Festlegungen von Beerdigungsmodalitäten – auf einen persönlichen Kontakt mit Pfarrerin/Pfarrer. Und weisen Sie uns bitte explizit auf diesen Sonderfall hin.
Falls jemand in Ihrem Angehörigenkreis einer anderen Konfession angehört, aber sich eigentlich der evangelisch-lutherischen Kirche verbunden fühlt, empfiehlt sich ein Konfessionswechsel. (Umgekehrt natürlich ebenfalls.) Wir beraten und unterstützen Sie hierbei gerne und freuen uns über ein neues lebendiges Mitglied.