Öffnungszeiten und Beiträge

Nach den von Ihnen angegebenen Buchungszeiten bekommen wir die Zuschüsse von Staat und Kommune und danach richten sich unsere Öffnungszeiten, die Personalstunden und der Dienstplan. Wir haben einen geschichteten Dienstplan, so dass nur zu den Hauptzeiten zwei bis drei Mitarbeiterinnen in der Gruppe sind.
Aus versicherungstechnischen Gründen möchten wir Sie bitten Ihre Buchungszeiten einzuhalten. Wenn Sie z.B. erst um 8.30 Uhr gebucht haben, können Sie mit Ihrem Kind erst ab 8.30 Uhr in den Kindergarten kommen und wenn Sie bis 15.00 Uhr gebucht haben, müssen Sie & Ihr Kind den Kiga bis zu dieser Zeit verlassen haben. Bitte planen Sie mit ein, dass Ihr Kind evtl. noch zu Ende spielen oder etwas zeigen möchte und noch aufräumen muss. Danke für Ihr Verständnis!

Kindergartenkernzeit: 8.45 Uhr – 12.45 Uhr

Diese Zeit gehört den Kindern! Sie sind in ihrer Gruppe oder in den verschiedenen Spielecken beschäftigt und können auch im Flur, der mit zum Spielbereich gehört, spielen. Deshalb sollen die Eltern den Kindergarten bis 8.45 Uhr verlassen haben.  Außerdem möchten wir Sie bitten, nasse und schmutzige Kinderwagen vorne an oder vor der Tür stehen zu lassen.
In dieser Kernzeit erreichen Sie meist nur den Anrufbeantworter am Telefon (bitte drauf sprechen – Wir hören zuverlässig ab und rufen bei Bedarf zurück) und die Eingangstür ist geschlossen.


Abholzeit: Mo – Fr 12.45 – 13.00 Uhr und

nach dem Mittagessen ab 14.15 Uhr

Wir essen um 13.00 Uhr zu Mittag und ruhen danach aus.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Ausgangstür zufällt wenn Sie kommen und gehen. Lassen Sie nur die Kinder hinaus, die Sie abholen.

Unsere Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag 7.00 - 16:30 Uhr
Mittwoch 7.00 - 16:30 Uhr
Freitag 7.00 - 16.00 Uhr

 

KiTa-Beiträge (ab 1.9. 2024)

Durchschnittliche tägliche Buchungszeit

Elternbeiträge pro Monat

 

 

Krippe

Elternbeitrag nach Zuschuss

gemäß Art. 23 BayKiBiG **)

Kindergarten

Elternbeitrags nach Zuschuss

gemäß Art. 23 BayKiBiG **)

Kindergarten

unter 3 Jahre

> 3 – 4

 

 

 

 

 

> 4 – 5

 

 

225,- €

 125,- €

247,- €

> 5 – 6

 

 

235,- €

 135,- €

254,- €

> 6 – 7

 

 

240,- €

 140,-€

261,- €

> 7 – 8

 

 

245,- €

 145,- €

268,- €

> 8 – 9

 

 

250,- €

 150,- €

275,- €

> 9 – 10

 

 

255,- €

 155,- €

282,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

**) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 Bay

Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Einkommensgrenze) kann für Krippenkinder das Bayerische Krippengeld beantragt werden. Weitere Informationen dazu, sowie notwendige Antragsformulare finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld


In dem Elternbeitrag sind seit 1.1.2023 alle Kosten mit eingerechnet. Sie können in den verschiedenen Kitas (trotz gleichen Trägers) unterschiedlich sein.

Die Elternbeiträge werden für 12 Monate erhoben, da auch während der Ferien und in Krankheitszeiten die laufenden Betriebskosten anfallen. 

Die Beiträge (abzüglich Beitragszuschuss) werden zum 15. des Monats vom angegebenen Konto eingezogen.

Das Mittagessen wird über den Dienstleister kitafino abgerechnet.